Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist eines der vier Richtlinien-Verfahren, die in Deutschland zur kassenärztlichen Versorgung von Patienten zugelassen sind. Die drei weiteren Verfahren sind tiefenpsychologisch, analytisch fundierte sowie systemische Psychotherapie.

Die zugrundeliegende Theorie der Verhaltenstherapie besagt, dass psychische Störungen auf einem erlernten Verhalten beruhen und somit auch wieder verlernt werden können. Unter Verhalten werden dabei nicht nur sichtbare Handlungen, sondern auch innere Prozesse wie Gedanken und Emotionen verstanden.

Ein Ziel der Verhaltenstherapie ist es, gemeinsam mit dem Patienten Einsicht in Ursachen, Entstehung und aufrechterhaltende Bedingungen seiner Problematik zu gewinnen. Daher wird zu Beginn jeder Therapie eine sorgfältige Diagnostik durchgeführt. So können mit dem Patienten mithilfe verschiedener verhaltenstherapeutischer Methoden Strategien entwickelt werden, die zur Bewältigung der Problematik führen können. Bei Kindern und Jugendlichen wird das soziale Umfeld, z.B. in Form von Elterngesprächen, mit in die Therapie einbezogen. Durch therapeutische Hausaufgaben soll der Patient neu erlernte Strategien im Alltag erproben und einüben. So soll sichergestellt werden, dass Therapieerfolge auch langfristig im alltäglichen Leben Bestand haben.

Die Wirksamkeit verhaltenstherapeutischer Behandlungsmethoden wird regelmäßig wissenschaftlich geprüft. Aufgrund der bewiesenen Wirksamkeit der Verhaltenstherapie bei einer Vielzahl von Störungen werden die Kosten dieser Therapieform von den Krankenkassen übernommen.

Die Therapiemethode kann sowohl in einzeltherapeutischen Sitzungen als auch in Gruppentherapien angewandt werden.

 

Rahmenbedingungen einer ambulanten Verhaltenstherapie

Zeit...

...ist ein wichtiger Faktor in der Psychotherapie. Sie erhalten von mir fest vereinbarte Therapietermine, um eine verlässliche Durchführung zu gewährleisten. Ebenso erfordert eine Psychotherapie auch Zeit und Aufmerksamkeit des Patienten und ggf. seiner Bezugspersonen. Erfahrungsgemäß führen Therapien, für die sich nicht ausreichend Zeit genommen wird, nicht zu einem erfolgreichen Abschluss. In diesem Fall sollte darüber nachgedacht werden, ob eine Therapie zu einem anderem Zeitpunkt sinnvoller erscheint. Die besten Voraussetzungen bestehen, wenn ausreichend Zeit und Raum für die Beschäftigung mit sich selbst zur Verfügung stehen.

Auch in den Schulferien finden Therapiestunden statt. Bitte beachten Sie, dass Therapieplätze während dieser Zeit nicht wochenlang freigehalten werden können und ggf. weiter vergeben werden. Ausnahmen sind natürlich Urlaube und Praxisschließungszeiten.